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Das Schöne, das Hässliche und das Dazwischen

Sollte der § 188 Strafgesetzbuch abgeschafft werden?

In seiner Form vom 03.04.2021 soll der § 188 Strafgesetzbuch Personen des politischen Lebens besonders vor Beleidigung, Übler Nachrede und Verleumdung schützen. Die 2021 beschlossenen Änderungen des Paragraphen, der zwar vorher schon darauf abzielte, Politiker gegen üble Nachrede und Verleumdung, nicht aber Beleidigung zu schützen, sind umstritten. Grundsätzlich sind alle Bürger der Bundesrepublik durch § 185 StGB vor Beleidigung, § 186 StGB vor Übler Nachrede und § 187 StGB vor Verleumdung geschützt. Dies schließt politisch tätige Menschen mit ein. Die Neufassung des Paragraphen 188 wird daher als Schritt in Richtung einer Zwei-Klassen-Justiz kritisiert. Auch die Gefahr des politischen Missbrauchs wird gesehen, wenn das Gesetz von Mandatsträgern dazu genutzt wird, Kritiker ihrer Amtsführung vor Gericht zu bringen – insbesondere, wenn die Kritik satirisch überspitzt oder polemisch ausfiel.

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Wahlrechtsreform: Hoffen aufs Bundesverfassungsgericht

Am 23. und 24. April 2024 wird das Bundesverfassungsgericht über die im Jahr 2023 von der aus SPD, Grünen und FDP bestehenden Ampelkoaltion, beschlossenen Wahlrechtsreform verhandeln. Es ist zu hoffen, dass das Gericht die Reform kippt. Denn die demokratischen Rechte der Wähler wurden durch die Änderung des Bundeswahlgesetzes massiv beschnitten.

Nachvollziehbar ist die Idee, den Bundestag, der derzeit 734 Abgeordnet umfasst, zu verkleinern. Dies hätte sich mit einer naheliegenden Idee erreichen lassen: Vollständige Trennung der Erst- und Zweitstimmen. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten, die Zweitstimme für die Listenkandidaten der Parteien. Die Wahlkreiskandidaten sollten dann auch nicht mehr auf den Listen stehen dürfen. Derzeit erfolgt eine Umrechnung: Die Sitze, die einer Partei gemäß Zweitstimmenverteilung zustehen, werden zunächst mit den Wahlkreissiegern besetzt. Die übrigen Sitzen erhalten die Listenkandidaten, die die Wähler nicht direkt wählen können. Wenn eine Partei auf diesem Weg mehr oder weniger Sitze erhält, als ihr gemäß Zweitstimmenergebnis zustehen würde, kommen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate zum Tragen, die dieses Missverhältnis korrigieren sollen.

Die Ampel hat diese Regelung folgendermaßen geändert: Wenn eine Partei nun mehr Wahlkreisgewinner hat, als ihr nach Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, werden einige dieser Wahlsieger nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die Kandidaten mit den wenigsten Erststimmen werden übergangen, es enstehen somit keine Überhangs- oder Ausgleichsmandate mehr. Die Entwertung der Erststimme in einem Land, in dem gemäß Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat, ist als solche schon problematisch: Immerhin sind diese Abgeordneten die einzigen Repräsentanten, die in Deutschland direkt gewählt werden. Noch gravierender ist aber, dass eine Partei wie die CSU so an einem Einzug in den Bundestag gehindert werden kann, da sie nur regional antritt und somit bundesweit trotz vieler Stimmen wo sie wählbar ist ggf. an der 5-Prozent-Hürde scheitert. Den Wählern in Bayern, die der Union ihre Stimme geben wollen, ist gleichzeitig die Möglichkeit verwehrt, CDU zu wählen, ihr Recht auf demokratische Teilhabe wird durch die Wahlrechtsreform stark eingeschränkt.

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Quellen

Bundestag.de (2023): Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags beschlossen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896 (Stand 23.04.2024)

Kiffen mit 18, Wählen mit 16?

Jugendliche sind keine Erwachsenen. Der Entwicklungsprozess mag gewisse individuelle Unterschiede aufweisen, aber eines steht fest: Das Gehirn von Sechzehnjährigen hat noch nicht die volle Reife erreicht. Tatsächlich ist dies meist erst mit ca. 25 der Fall. Dieser Umstand verstärkt die Risiken eines Cannabiskonsums im heranwachsenden Alter. Zu diesen Risiken gehören unter anderem Konzentrationsschwächen, Depressionen und Psychosen. Die zum Vorstand der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer gehörende Psychologin Sabine Ahrens-Eipper stellte im Dezember 2022 in einem Interview mit dem MDR klar, dass eine aus entwicklungspsychologischer Sicht vertretbare Altersfreigabe von Cannabis bei 25 liegen würde.1

Daher sind Forderungen, das Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 abzusenken, kaum nachzuvollziehen. Das Wahlrecht ist das wichtigste Recht des Bürgers in einer Demokratie. Entsprechend verantwortungsbewusst muss es ausgeübt werden. Auch die besondere Berücksichtigung von Jugendlichen zum Beispiel im Strafrecht zeigt, dass durchaus bekannt, dass von ihnen dieses Verantwortungsbewusstsein nicht erwartet werden kann.

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Quellen

  1. MDR.de (2022): „Meine große Sorge sind die Jugendlichen und Heranwachsenden“ https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/cannabis-legalisierung-risiken-interview-psychotherapeutin-sabine-ahrens-eipper-100.html (Stand: 07.04.2024) ↩︎

Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Weniger Wahlfreiheit als mehr Gerechtigkeit verkaufen

Die Ampelkoalition plant die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 51. Stattdessen soll es nach dem Willen der Regierung für gemeinsam veranlagte Ehepaare nur noch die Steuerklasse 4 geben. Bei der Aufteilung 3 und 5 wird das Gehalt mit der Steuerklasse 3 deutlich geringer belastet als das mit der Steuerklasse 5, während bei der Klasse 4 Bezieher beider Gehälter ungefähr gleich hohe Steueranteile abführen müssen. Die Befürworter dieser Reform begründen dies mit mehr Gerechtigkeit vor allem für Frauen, die in vielen Partnerschaften über das geringere Einkommen verfügen. Diese Begründung kann einer Überprüfung nicht standhalten. Denn beide Ehepartner in der Steuerklasse 4 zu veranlagen, war auch bislang möglich, wenn sich das Paar das so wünschte. Den Menschen wird schlicht eine Option genommen. Auch wenn die Steuerlast sich aufs Jahr gesehen nicht ändert, stellt die Änderung vor allem Ehepaare, in denen ein Partner nicht arbeitet oder nur sehr wenig verdient, vor große Probleme: Durch das geringere Monatseinkommen des besser verdienenden Gatten werden Zeiträume zu Hause oder in Teilzeit erschwert. Gerade die Teilzeitarbeit ist jedoch gerade von Frauen mit Kindern oft gegenüber einem Vollzeitjob bevorzugt – aus gutem Grund: Teilzeitmodelle ermöglichen Zeit für die Familie bei gleichzeitigem Verbleibem im Beruf. Dass sie gerne aus wirtschaftlichen Interessen schlecht geredet werden, ändert daran nichts. Auch ein Jobverlust oder eine längere Krankheit des Hauptverdieners werden zu einer größeren Gefahr für Familien: Da sich das Arbeitslosengeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem letzten Nettogehalt richten, treffen diese ohnehin unglücklichen Ereignisse Paare mit großen Lohnunterschieden in Zukunft mit noch größerer Wucht.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in einem Beitrag, der offenbar aus dem Jahr 2023 stammt, zu diesem Zeitpunkt kursierende Gerüchte über die bevorstehende Abschaffung der Steuerklassen als „Fake News“ bezeichnete2. Der Beitrag ist zum 27.02.2024 auf der dortigen Website noch abrufbar und begründet die Einordnung als Falschnachricht, damit, dass damals in einigen sozialen Medien von einer Abschaffung zum 01.07.2023 die Rede war und ein Gesetzesentwurf noch nicht vorlag.

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Quellen

  1. WA.de (2024): Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden: Was sich ändert https://www.wa.de/wirtschaft/auswirkungen-profitiert-steuererklaerung-steuerklasse-3-5-abschaffung-netto-einkommen-brutto-92847919.html (Stand: 27.02.2024) ↩︎
  2. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Warnung vor Falschnachrichten zu einem Wegfall der Steuerklassen III und V https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/warnung-vor-falschnachrichten-zu-einem-wegfall-der-steuerklassen-iii-und-v (Stand: 27.02.2024) ↩︎

ZDF Reportage: Achtung Messerstecher

So reformbedürftig der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch sein mag, so ist er doch keineswegs von frei von Beiträgen hoher Qualität. Ein Beispiel für so einen Beitrag ist die Reportage „Achtung Messerstecher! Gewalt auf unseren Straßen“, die voraussichtlich bis 2029 in der Mediathek verfügbar sein wird: https://www.zdf.de/dokumentation/zdf-reportage/achtung-messerstecher-100.html

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Berichterstattung der israelischen Armee über den Gaza-Krieg

Im Rahmen der Berichterstattung über den aktuellen Krieg in Gaza werden immer wieder Behauptungen veröffentlicht, die von der Hamas stammen. Zwar wird in der Regel darauf hingewiesen, dass sich diese nicht überprüfen lassen, aber ein Nachrichtenwert wird den Angaben der Terrororganisation dennoch zugestanden. Wer davon ausgeht, dass eine Gruppe wie die Hamas, die noch auf das Abschlachten von Kleinkindern stolz ist, auch vor dem Erzählen von Lügen nicht zurückschreckt, kann sich stattdessen auf der Seite der israelischen Armee (Israel Defense Forces (IDF)) über die dortige Sicht der Dinge informieren: https://www.idf.il/en/mini-sites/hamas-israel-war-23/. Dort ist gut dokumentiert festgehalten, wie die IDF tatsächlich vorgeht, und wie die Hamas Zivilisten in Gefahr bringt, indem sie sie zum Beispiel darand hindert, aus gefährdeten Gebieten zu fliehen.

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Warum Gendern Unternehmen?

Gendern ist zu Recht unbeliebt. Es stört nicht nur den Lesefluss, macht Radiosendungen unhörbar und lässt politische Reden lächerlich klingen, es richtet auch echten Schaden an: Im Verbreitungsgebiet einer Sprache muss es allgemeingültige Regeln für die Kommunikation in dieser Sprache geben. Ist dies nicht der Fall, wird die Kommunikation ineffizient und unter Umständen vollständig dysfunktional. In Bereichen, in denen schnelles, auf die Situation korrekt abgestimmtes Handeln erforderlich ist, wird jedoch die Unerlässlichkeit einer effizienten Kommunikation deutlich: zum Beispiel im OP-Saal, bei der Polizei, auf der Baustelle, beim Militär oder bei der Feuerwehr, aber auch vor Gericht: Wenn keine Einigkeit mehr darüber besteht, dass das generische Maskulinum alle miteinschließt und kein Zusammenhang zum biologischen Geschlecht besteht, wie können Gesetze dann noch für alle gelten? Und wenn jemand sie umschreiben will, wie würde er das durchführen wollen? Es gibt keine tatsächlich etablierte und akzeptierte Alternative zum generischen Maskulinum und gerade bei den Genderformen ist ja ironischerweise unklar, wen sie tatsächlich meinen. Dass diese Formen nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben, sollte jeder wissen, der eine Grundschule besucht hat. Zumindest wenn er soweit mitgekommen ist, dass er verstanden hat, dass das Kind keine Sache, der Mond kein Mann und die Sonne keine Frau ist.

Daher die Frage: Warum Gendern so viele Unternehmen? Es gibt sicher eine kleine Minderheit von Kunden, die dies begrüßen – die dürfte aber betriebswirtschaftlich irrelevant sein. Häufiger ist das Gegenteil: Der Berliner Tagesspiegel sah sich gezwungen, in der Printausgabe aufs Gendern zu verzichten, weil es Abokündigungen hagelte. Sollte dieses Beispiel Schule machen, wird ein Großteil der Bevölkerung das als Wohltat für Augen und Ohren empfinden.

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In großer Sorge um die Meinungsfreiheit: Mehr als 100 Intellektuelle veröffentlichen die „Westminster-Erklärung“

Mehr als 100 prominente Personen aus der intellektuellen und akademischen Welt haben die „Westminster-Erklärung“ veröffentlicht. Die Unterzeichner warnen davor, dass Staaten und Staatenbünde unter dem Deckmantel eines Kampfes gegen Desinformation versuchen könnten, das Recht auf freie Meinungsäußerung immer weiter einzuschränken. Dabei erkennen sie an, dass Desinformationskampagnen durchaus existieren, befürchten jedoch, dass der Versuch ihrer Herr zu werden, sich schnell gegen die eigene Öffentlichkeit richten kann. Sie weisen darauf hin, dass die Wahrheit durch Dialog und Debatte gefunden werden muss und niemand ein Monopol auf sie beanspruchen darf. Zu den Unterzeichnern gehören so prominente Namen wie Ayaan Hirsi Ali, Julian Assange, John Cleese, Tim Robbins, Yanis Varoufakis und etliche andere.

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Quellen

https://westminsterdeclaration.org/deutsch (Stand 26.10.2023)

Wenig Bekanntes über Israel

Zu den wenig bekannten Fakten über Israel gehört, dass große Teile des jüdischen Staates ab Mitte des 19. Jahrhunderts von den Anhängern der zionistischen Bewegung gekauft wurden. Selbst die alles andere als israelfreundliche Studie „Acquisition of land in Palestine“ aus dem Jahr 1980, die auf der Homepage der Vereinten Nationen veröffentlicht wurde, kommt nicht umhin, dieses Faktum anzuerkennen. Dort heißt es in der Schlussfolgerung: „Prior to the military operations of 1948 and 1967, the land had been acquired by the traditional market methods, […}“1.

Eine umfassendere Beschreibung der historischen Veränderungen der nahöstlichen Besitzverhältnisse liefert der vom „The Rohr Jewish Learning Institute“ publizierte Artikel „Land Ownership in Palestine, 1880 – 1948“2. Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass von den jüdischen Einwanderern oft felsiges und verschlammtes Land, das als wertlos galt, erworben und urbar gemacht wurde. Die Verbesserung der landwirtschaftlichen Versorgung in Kombination mit dem Zufluss europäischen Kapitals führten zu einem Aufschwung der vorher als unattraktiv geltenden Region, der auch viele arabische Einwohner anlockte. Es ist also keineswegs immer gegeben, dass arabische Familien länger in Israel ansässig sind als jüdische.

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Quellen

  1. CEIRPP (1980): „Acquisition of land in Palestine“: https://www.un.org/unispal/document/auto-insert-208638/ (Stand 20.10.2023) ↩︎
  2. Aumann, Moshe (1972): „Land Ownership in Palestine, 1880 -1948“ https://lessons.myjli.com/survival/index.php/2017/03/26/land-ownership-in-palestine-1880-1948/ (Stand 20.10.2023) ↩︎

Welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit kann eine freie Gesellschaft verkraften?

Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf Meinungsfreiheit. Dort heißt es:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“1

Die Verfassung garantiert also ein sehr weitgehendes Recht auf Meinungsfreiheit, weist aber auch auf die Möglichkeit von Einschränkungen hin. Diese Option in den Text mitaufzunehmen, ist gut begründet: Wäre Meinungsfreiheit absolut schrankenlos, könnte kein Gesetz gegen ehrverletzende Falschbehauptungen mehr verfassungskonform sein und selbst Aufrufe zu schweren Straftaten wären unter Umständen nicht zu verfolgen. Dennoch darf eins nicht vergessen werden: Einschränkungen eines im Grundgesetz garantierten Grundrechts sind auf ein absolut erforderliches Minimum zu begrenzen. Ohne Meinungsfreiheit können Fehler beim Regieren, beim Forschen, beim Lehren etc. für alle Zeiten nicht korrigiert werden. Praktisch kein Fortschritt ist denkbar, wenn der Wunsch nach Änderung nicht einmal sprachlich ausgedrückt werden darf. Wer anderen den Mund verbieten und sich mit ihren Argumenten nicht auseinandersetzen will, sollte sich fragen wie stark seine eigenen Argumente sind.

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Quellen

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (Stand 15.10.2023) ↩︎
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